Mitgliedschaft

Sie wollen der Sektion Bergbund Hausham des Deutschen Alpenvereins beitreten? Einfach den Aufnahmeantrag herunterladen und am Computer oder per Hand ausfüllen.
Wichtig: in allen mit x gekennzeichneten Feldern unterschreiben!

Dann entweder

  • einscannen und per e-Mail an
  • oder per Post senden an:
         DAV Sektion Bergbund Hausham e.V.
         Mitgliederverwaltung
         Dr.-Franz-Langecker-Str. 3i
         83734 Hausham
  • oder den Antrag auf dem monatlichen Sektionsabend persönlich abgeben.
  • Etwas Geduld haben… (Der Mitgliedsausweis wird schnellstmöglich zugeschickt.)

Änderungen der Anschrift und der Bankverbindung bitte ebenfalls an diese Adresse melden.

Mitgliedsbeiträge

KategorieJahresbeitragreduzierter
Jahresbeitrag
ab 1. Sept.
Aufnahmegebühr
A - Mitglied56,00 €38,00 €6,50 €
B - Mitglied31,00 €19,00 €6,50 €
C - Mitglied14,00 €--6,50 €
D - Mitglied = Junior(in)31.00 €19,00 €6,50 €
J - Mitglied = Jugendliche(r)18,00 €12,00 €6,50 €
K - Mitglied = Kind18,00 €12,00 €6,50 €
Familienmitgliedschaft87,00 €57,00 €6,50 €/ Person
Familienmitgliedschaft für Alleinerziehende56,00 €38,00 €6,50 €/ Person
Schwerbehinderte Kinder und Jugendlichebeitragsfrei

Mitgliedskategorien

A - MitgliedA-Mitglieder sind Vollmitglieder ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, die keiner anderen Kategorie angehören.
B - MitgliedB-Mitglieder sind Vollmitglieder mit Beitragsvergünstigung, und zwar auf Antrag:
o Ehe-/Lebenspartner eines A-Mitglieds der gleichen Sektion bei identischer Anschrift und einem Zahlungsvorgang bei Beitragszahlung;
o Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben auf Antrag
o Mitglieder, die aktiv in der Bergwacht tätig sind (soweit nicht Junior).
C - MitgliedC-Mitglieder sind Vollmitglieder, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior
o einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins oder
o wenn sie keine deutschen Staatsangehörigen sind, einer Sektion des österreichischen Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören.
D - Mitglied = Junior(in)Junioren sind Vollmitglieder mit einem Alter von 19 bis 25 Jahren.
J - Mitglied =  Jugendliche(r)Jugendbergsteiger sind Mitglieder mit einem Alter von 15 bis 18 Jahren.
Ihre Mitgliederrechte sind nach Maßgabe der Sektionssatzung und der einschlägigen Bestimmungen des DAV beschränkt. 
K - Mitglied = KindKinder sind Mitglieder mit einem Alter bis 18 Jahre.
Familien-
mitgliedschaft
Familien mit Kindern unter 18 Jahren.
Beide Eltern sind Mitglieder der Sektion Bergbund Hausham.
Alle Kinder bis 18 Jahre sind beitragsfrei und werden entsprechend dem Alter den Kategorien zugeordnet.

Versicherungsschutz

Im Mitgliedsbeitrag ist ein Versicherungsschutz enthalten.
(Angaben ohne Gewähr; Versicherungsbedingungen unter www.alpenverein.de)

In Zusammenhang mit Corona gelten für den Alpinen Sicherheits-Service und den RSF + Expedtionsschutz spezielle Regeln, welche hier zu finden sind.

Alpiner Sicherheits-Service (24-Stunden Telefon: 089/62424393)

  • Rettungs-, Bergungs- und Suchkosten: bis zu 25.000,– €
  • unfallbedingte Heilbehandlung: unbegrenzte Höhe (im  Ausland, subsidiäre Leistung)
  • Krankenrücktransport, Überführung nach Bergunfall, Überführung im Todesfall aus dem Ausland: unbegrenzte Höhe

Leistungen der Sporthaftpflichtversicherung (subsidiäre Leistungen)

  • für Personenschäden: bis zu 1.533.876,– €
  • für Sachschäden: 153.388,– €

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass sich zum 1.7.2007 die Leistungen des ASS geändert haben. Insbesondere wurde die Gültigkeit von europaweit wieder auf weltweit erweitert. Ein über den im Mitgliedsbeitrag enthaltenen ASS-Grundschutz hinaus gehender ‚ASS Erweiterter Schutz‘  kann individuell abgeschlossen werden. (Antragsformulare sind beim Sektionsabend erhältlich bzw. können von www.alpenverein.de heruntergeladen werden.)

Schadensmeldungen müssen an die ELVIA Versicherung gerichtet werden (24-Stunden Notfall-Telefon: 089/62424393); Formulare zur Schadensmeldung sind bei der Sektion und bei den Sektionsabenden erhältlich und können von www.alpenverein.de heruntergeladen werden.

 

Reisegepäckversicherung

  • besteht bei Übernachtungen auf allgemein zugänglichen Hütten des DAV und OeAV.